Waldbesitzer
Die Ansprechpartner des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt beraten die Waldbesitzer fachlich und zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten. In unserem Amtsbereich gibt es zirka 10.000 private Waldbesitzer mit insgesamt 20.000 Hektar Wald.
Meldungen
Informationen zum Borkenkäfer und zur Bekämpfung
Woran erkennen Sie frischen Käferbefall? Wann muss aufgearbeitet werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet diese Seite nicht nur anhand von Texten und Bildern, sondern auch mit Videos. Darüber hinaus sind für Sie die wichtigste Fakten zur Förderung im Rahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung zusammengefasst. Mehr
Waldschutz
Unfallverhütung auf Sturmflächen
Immer wieder ziehen schwere Stürme über Bayern hinweg. Jedes Mal müssen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erneut die rasche und unfallfreie Aufarbeitung des angefallenen Sturmholzes sicherstellen. Mehr
Kurse zur sicheren Waldarbeit mit der Motorsäge
Mit diesem Grundkurs erwerben Waldbesitzer und im Betrieb mitarbeitende Angehörige kostenlos die wichtigsten Kenntnisse der Waldarbeit. Für die praktischen Arbeiten im Wald bietet unser Fachschulungsteam zweitägige Schulungen an. Mehr
Schwerpunkte
Waldumbauoffensive
Musterbestände zum Waldumbau
Unsere Wälder stehen durch den Klimawandel vor großen Herausforderungen. Wir wollen sie fit machen für die Zukunft! Beispiele für erfolgreichen Waldumbau gibt es hier. Mehr
Klimawandel und Waldumbau auf der Fränkischen Platte
Belz Jürgen
Die Landschaft der Fränkischen Platte im Landkreis Schweinfurt ist geprägt durch die landwirtschaftliche Nutzung. Der Wald ist auf mehr oder weniger isoliert liegende Waldinseln mit eher ungünstigen Standortsbedingungen zurückgedrängt. Mehr
Waldbesitzer investieren, sie erschließen den Wald durch Infrastruktur und bewirtschaften ihre Flächen naturnah. Hierfür können sie finanzielle Förderung beantragen.
Finanzielle Förderung für Waldbesitzer - Waldbesitzerportal Bayern
Bei allen Hofübergaben im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge ab dem 01. Januar 2008 ist folgende Regelung zu beachten:
- Der Hofübergeber ist verpflichtet, die Hofübergabe unverzüglich dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anzuzeigen.
- Einem Hofübernehmer kann auf Antrag die Prämie für die Restlaufzeit nur dann gewährt werden, wenn die Hofübergabe im Weg der vorweggenommenen Erbfolge unverzüglich dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angezeigt worden ist.
Herunterladen von Antragsformularen:
Aufforstung, Anlage einer Kurzumtriebsplantage, Anlage einer Christbaumkultur, Anlage einer Schmuckreisigkultur;
Rodung