Gewässerschutzberatung am AELF Schweinfurt

Die Landwirtschaft trägt durch die Bewirtschaftung des Offenlandes beim Gewässerschutz eine hohe Verantwortung. Die Gewässerschutzberatung an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schweinfurt berät Landwirte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen und erarbeitet gemeinsam Maßnahmen zum Gewässerschutz in der Region.
Die Gewässerschutzberatung unterstützt Landwirte, ihr innerbetriebliches Nährstoffmanagement zu optimieren und Agrarumweltmaßnahmen umzusetzen. Sie organisiert Maschinenvorführungen und Feldbegehungen und fördert den Erfahrungsaustausch unter den Landwirten zur gewässerschonenden Produktionstechnik.
Projekte und Maßnahmen
Gewässerschutz in guten Händen
Peter Reitz übernimmt Gewässerschutzberatung am AELF Schweinfurt

Behördenleiterin mit Gewässerschutzberatern
Nach 15 Jahren engagierter Beratungstätigkeit ging unser geschätzter Gewässerschutzberater Rainer Schubert in den wohlverdienten Ruhestand. Er hat mit seiner Tätigkeit eine enorme Pionierleistung erbracht. Gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Demobetrieben, mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und ergänzt durch eigene Versuchsanstellungen hat er nach praxisnahen Lösungen gesucht und konnte zeigen: Neben weiteren Maßnahmen bringt insbesondere der Zwischenfruchtanbau den Boden- und Gewässerschutz voran und rechnet sich auch für den Landwirt. Die Bewirtschaftungsweise mit weniger Pflugeinsatz hat sich in der Region in dieser Zeit deutlich durchgesetzt.
Erfolge von 15 Jahren Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in der Region
Der unten stehende Film zeigt auf, welche Erfolge die Wasserberatung am AELF Schweinfurt in den vergangenen Jahren erzielen konnte.
Guter ökologischer Zustand für alle Gewässer
Demonstrationsbetriebe zeigen gewässerschonende Bewirtschaftung

© igraf - Fotolia.com
Die Landwirtschaft ist zum Schutz der Gewässer gefordert, ihren Nährstoffeintrag zu reduzieren. Zwei Betriebe im Landkreis Hassberge stehen beispielhaft für einen nachhaltigen, ressourcenschonenden Umgang mit Gewässern, Grundwasser, Boden und Klima. Bis spätestens 2027 will die EU-Wasserrahmenrichtlinie einen guten ökologischen Zustand für alle Gewässer erreichen. Mehr
Beratung
Erfassung von Gewässerrandstreifen

Natürliche oder naturnahe Bereiche entlang fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie dürfen nicht garten- oder ackerbaulich genutzt werden (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz, BayNatSchG).
An Gewässern erster und zweiter Ordnung, die über staatliche Grundstücke verlaufen, muss der Gewässerrandstreifen 10 Meter breit sein (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz).
Zwischenfruchtmischungen im Vergleich

Der Zwischenfruchtanbau gewinnt durch seinen Beitrag zum Humusaufbau auch in den Trockengebieten an Bedeutung. Mehr
Weitere Informationen
Videos
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